Heraldik
Die
Die Wappenkunde bestimmt die Normen und Prinzipien, welche den Gebrauch der
Zu den Primärfarben: Unter Lackfarben — der Begriff bezieht sich wahrscheinlich auf die Materialität der Oberfläche — versteht das Mittelalter interessanterweise nicht nur eigentliche Farben (Rot, Blau, Grün und Schwarz (von Rittern in Trauer getragen)), unter diesen Begriff fallen auch Metalle (Gold oder Gelb und Silber beziehungsweise Weiß) und Pelze (Hermelin, umgekehrter Hermelin, Zobel, umgekehrter Zobel, Fehpelz). Purpur oder Violett können sowohl als Farbe wie auch als Metall betrachtet werden (im folgenden als Farb-Metall bezeichnet). Eine Kompositions-Vorschrift für die Grundierung der Schilder und Banner lautet: Die Farben und Metalle müssen sich abwechseln, so daß nie eine Farbe neben eine Farbe oder ein Metall neben ein Metall zu liegen kommt.
Die Sekundärfarben, damals für die Turniere und Livrees verwendet, umfassen: Orange, Rosa, Fleischfarbe, Blutrot, Karminrot, Kastanienbraun, Olivgrün, Grünbraun, Gesprenkelt, Grüngelb, Zimtbraun, Grau, Natur, Perlfarbe und Pfirsichblüte.
Wenn man die traditionelle Anordnung der Farben längs des Farbenkreises übernimmt, lassen sich die primären Lackfarben (Farben, Farb-Metall und Metalle) längs dreier äußerer Kreise und die Sekundärfarben längs eines inneren Kreises anordnen. Im Zentrum steht das Gesprenkelte, welches aus der Vereinigung verschiedener Primär- und Sekundärfarben resultiert und die schillernden Farben umfaßt. Schwarz und Weiß bzw. Silber sind, wenn auch auf verschiedenen Bahnen liegend, nebeneinander angeordnet; auf dem Schnittpunkt der Verbindungslinie mit dem Kreis der Sekundärfarben liegt Grau. Ebenfalls auf dem Kreis der Farben, aber am gegenüberliegenden Pol von Schwarz steht Blau, während Grün und Rot auf der horizontalen Achse zu finden sind. Gold bzw. Gelb liegt Purpur gegenüber, welchem in der Heraldik ein breiter Bereich auf der Skala zugestanden wird: von Lila bis Rot. Auf dem inneren Kreis sind die Sekundärfarben folgendermaßen angeordnet: Die Anordnung der äußeren Schalen übernehmend, befinden sich die Grüntöne — Olivgrün, Grün-Braun, Grün-Gelb etc. — auf der Höhe zwischen Grün und Gelb bzw. Gold, während auf der Seite von Rot eine breite Palette von Farbtönen zu finden ist, welche von Zimt über Fleisch- bis zu Pfirsichblütenfarbe reicht.
Die mittelalterliche Tradition vereint zwei Naturen im Ritter. Einerseits ist da der heidnische, nordische oder germanische Krieger, Protagonist in Legenden und Heldenepen, aber auch der Vagabund auf der ständigen Suche, seinem Namen und seinem Wappen in Turnieren oder durch andere kühne Taten Ehre zu erweisen. Auf der anderen Seite aber existiert gleichzeitig jene christliche Maxime, die aus dem Ritter einen Kämpfer für den Glauben macht, der dem Kreuz ins Heilige Land folgt, den Kreuzzügen. Diese Doppelnatur erfordert eine eine präzise Klärung der Beziehung zwischen den christlichen und den weltlichen Tugenden. In der Farbordnung der Heraldik ist die Verbindung der Farben mit diesen Tugenden verankert.
Die sieben elementaren Tugenden unterteilen sich in die drei theologischen Tugenden — Glaube, Hoffnung, Mitleid — und die vier Kardinaltugenden — Vorsicht, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Besonnenheit. Es sind da das Schwarz der Vorsicht, das Blau der Gerechtigkeit, das Grün der Tapferkeit, das Purpur oder Violett der Besonnenheit, das Gold oder Gelb des Glaubens, das Silber oder Weiß der Hoffnung, das Rot des Mitleids. Die sieben Tugenden (drei plus vier) sind in einem Crescendo angelegt, das von der Vorsicht ausgeht und im Mitleid, der höchsten Tugend eines Christen, kulminiert.
In einer kleineren Zeichnung sind die
Zwei weitere Zeichnungen zeigen
Datierung: Mittelalter
Literatur: D. L. Galbreath und L. Jéquier, «Lehrbuch der Heraldik», Lausanne 1978; John Gage, «Kulturgeschichte der Farbe: von der Antike bis zur Gegenwart», Ravensburg: Maier, 1994, 79-92.